Ambulante Psychiatrische Pflege und Aromatherapie
 

Finanzierung ambulanter somatischer und psychiatrischer Pflege

Krankenkasse
Die Kosten der ambulanten Pflege werden bei ärztlicher Verordnung gemäss Leistungskatalog KLV7 >>
 direkt mit den Krankenversicherungen abgerechnet. Wie bei allen anderen medizinischen Leistungen wird Ihnen die Franchise und 10% Selbstbehalt von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.


Patientenbeteiligung

Im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung  wird im Kanton SG 
eine sogenannte Patientenbeteiligung von 20% maximal 15.35 Franken pro Tag und Einsatz in Rechnung gestellt. Diese Beteiligung wird durch die Klientinnen und Klienten bezahlt oder durch die Ergänzungsleistungen oder Fürsorge finanziert. 

Im Kanton Zürich beträgt der Selbstkostenanteil höchstens Franken 7.65  pro Tag.  
Im Kanton Thurgau sind es 10% und der Höchstbetrag auf Franken 15.35 pro Tag festgelegt.

Von der Patientenbeteiligung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr, ebenso Pflegeleistungen, die aus der Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung finanziert werden, sowie Leistungen der Akut- und Übergangspflege.


Restfinanzierung durch Gemeinde
Soweit es sich um Pflegeleistungen gemäss KLV handelt, gelten in der ganzen Schweiz die gleichen Tarife.  Da diese nicht kostendeckend sind, werden diese durch Subventionen der öffentlichen Hand mitfinanziert (Restfinanzierung). Wobei im Kanton St.Gallen die politische Gemeinde am Wohnsitz des Klienten / der Klientin zuständig ist. Den Restfinanzierungsbeitrag wird von mir direkt der zuständigen Gemeinde in Rechnung gestellt. 
Bei Wochenaufenthalter ist der Hauptwohnsitz bzw. Kanton restfinanzierungspflichtig.


Kontaktieren Sie mich, wenn  Sie Fragen zur Finanzierung, Abrechnung oder zu den verschiedenen Tarifen haben.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.

 
 
 
 
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